Erinnerung: Landkreis wird Waffenbehörde für bislang selbständige Kommunen
Osnabrück. Das Niedersächsische Innenministerium hat per Verordnung die Zuständigkeit auf dem Gebiet des Waffenrechts neu geordnet. Die Folge: Zum kommenden Jahr geht die Zuständigkeit der bislang selbständigen Kommunen auf die Landkreise über. Der Landkreis Osnabrück übernimmt diese Aufgabe früher:
- Ab dem 22. November müssen sich alle Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer in den Samtgemeinden Artland, Bersenbrück und der Stadt Bramsche mit ihren waffenrechtlichen Anliegen an den Landkreis Osnabrück wenden.
- Die Umstellung für die Städte Melle und Georgsmarienhütte sowie die Gemeinde Wallenhorst erfolgte bereits zum 11. Oktober.
Die Staffelung wurde gewählt, da die gleichzeitige Umstellung zum Jahreswechsel organisatorisch und EDV-technisch zu aufwendig gewesen wäre. In den drei Kommunen (Artland, Bersenbrück und Bramsche) werden bereits ab dem 13. November keine neuen Anträge mehr entgegengenommen, da nicht sichergestellt ist, ob spätere Vorhaben noch bis zum Übergang am 22. November abgearbeitet werden können.
Ab dem 13. November können sich die Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer mit ihren Anliegen direkt an die Waffenbehörde des Landkreises wenden. Die notwendigen Antragsunterlagen sind erhältlich unter landkreis-osnabrueck.de/waffenbehoerde. Die Waffenbehörde des Landkreises ist unter der E-Mail-Adresse waffenbehoerde@lkos.de erreichbar.
Der Landkreis Osnabrück bittet darum, von Rückfragen bis zum 1. Dezember abzusehen. Hintergrund ist, dass die Umstellung einen hohen organisatorischen Aufwand mit sich bringt. Persönliche Vorsprachen sind nach einer entsprechenden Terminvereinbarung ab dem 1. Dezember möglich. Alle Anträge können fristwahrend postalisch an den Landkreis geschickt werden.
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