Sondersitzung von Gesundheits- und Ordnungsausschuss zur Krankenhausversorgung
Osnabrück. Am 15. August tagten der Ausschuss für Gesundheit und der Ausschuss für Feuerschutz, Integration und Ordnung gemeinsam im Kreishaus. Zentrales Thema der Sondersitzung war die von den Niels-Stensen-Kliniken geplante Schließung des St. Raphael Krankenhaus in Ostercappeln (SRO) Mitte 2025 als Teil der „Medizinstrategie 2028“. Diese hatten die Gesellschafter der Kliniken im Juni beschlossen. Es wurden die Auswirkungen und Handlungsmöglichkeiten für den Landkreis Osnabrück aufgezeigt und diskutiert.
Das Land Niedersachsen hatte bereits im Juni geäußert, dass es die Krankenhausversorgung im Landkreis als gesichert bewerte: auch nach der Umsetzung der neuen Medizinstrategie durch die Niels-Stensen-Kliniken und den Wegfall des Krankenhauses in Ostercappeln. Professor Norbert Roeder, ehemals Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Münster, unterstützte in einem Vortrag diese Einschätzung.
Gesundheitsversorgung wird und muss sich verändern
Roeder war in den Ausschuss eingeladen worden, um den Restrukturierungsprozess der Niels-Stensen-Kliniken und seine Auswirkungen auf die medizinische Versorgung im Landkreis Osnabrück einzuordnen. Dabei berücksichtigte und bewertete der Mediziner und Experte für das Gesundheitssystem die neue Medizinstrategie der Niels-Stensen-Kliniken auch im Kontext der kommenden Bundesreform der Krankenhausversorgung. Er beleuchtete die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Gesundheitsbereich, insbesondere auch durch fehlendes Fachpersonal. Sein Fazit: „Alle Standorte der Niels-Stensen-Kliniken im Landkreis Osnabrück zusammen sind nicht mehr zukunftsfähig.“ Der eingeschlagene Weg zur Restrukturierung sei notwendig. Roeder betonte, dass sich die Gesundheitsversorgung in Deutschland verändern werde und müsse, damit zukünftig mit dem verfügbaren Personal noch eine flächendeckende Versorgung erhalten werden könne.
Rechtliches Gutachten
Die Kanzlei Rödl und Partner war von der Kreisverwaltung beauftragt worden, die aktuelle Situation aus rechtlicher Perspektive zu bewerten. Das Ergebnis: Der Landkreis Osnabrück habe keine Verpflichtung das Krankenhaus Ostercappeln weiter zu betreiben. Darüber hinaus besagt das Gutachten der Rechtsanwälte, es sei anzunehmen, dass kommunalrechtlich „eine Unterstützung des Krankenhauses Ostercappeln ein Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ sei. Das bedeutet, dass der Landkreis das Krankenhaus in Ostercappeln nicht als Träger in den heutigen Strukturen übernehmen darf.
Wichtige Grundlage für die Bewertung von Rödl und Partner ist die mündlich getroffene Aussage des Landes Niedersachsen durch Minister Andreas Philippi, dass auch nach Umsetzung der Medizinstrategie eine gute Krankhausversorgung im Landkreis bestünde. Es basiert außerdem auf den Angaben der Niels-Stensen-Kliniken zur finanziellen Situation des Konzerns.
Zukunft für den „Gesundheitsstandort Ostercappeln“
Welche Möglichkeiten bieten sich für den „Gesundheitsstandort Ostercappeln“? Für die Gemeinde, für das Wittlager Land, brauche es jetzt zügig Lösungsvorschläge betonten Kreispolitiker und Kreispolitikerinnen sowie Landrätin Anna Kebschull.
Den Ausschussmitgliedern wurden Nachnutzungsoptionen durch Helmut Hildebrandt von der Firma OptiMedis präsentiert. Ziel soll sein „Ostercappeln als Gesundheitsstandort zu erhalten, indem ambulante ärztliche, pflegerische und therapeutische Angebote am alten Krankenhausstandort konzentriert werden.“ Auf Basis der bereits bestehenden gesundheitlichen Dienstleistungen im Umfeld von Ostercappeln wurden verschiedene Möglichkeiten vorgestellt. Diese bilden eine Grundlage für die politischen Beratungen in den kommenden Tagen und Wochen; insbesondere auch mit der Gemeinde Ostercappeln und den Niels-Stensen-Kliniken.
Weitere im Ausschuss behandelte Themen waren die Zukunft der notärztlichen Versorgung und der Pflege im Landkreis Osnabrück. Eine Sonder-Kreistagssitzung mit dem Schwerpunkt Krankenhausversorgung wird am 26. August stattfinden.
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