Symbolbild Altkleider
Altkleider dürfen ab 2025 nicht mehr im Restmüll entsorgt werden
Freitag, 20. Dezember 2024

Altkleider dürfen ab 2025 nicht mehr im Restmüll entsorgt werden

Georgsmarienhütte. Zum Jahreswechsel gibt es eine neue Regelung bei der Mülltrennung. Aufgrund einer neuen EU-Verordnung dürfen Altkleider ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt werden.

Ziel der Verordnung ist es, eine Kreislaufwirtschaft für Textilien zu etablieren, die Recyclingquote bei Kleidung zu verbessern und damit die Textilindustrie nachhaltiger zu gestalten. Abfälle, die im Restmüll entsorgt werden, werden nämlich anschließend nicht recycelt, sondern kommen in die Müllverbrennungsanlage. 

Mit Beginn des neuen Jahres müssen Altkleider deshalb über den Altkleidercontainer entsorgt werden. Das gilt auch für abgetragene und kaputte Kleidungsstücke, Bettlaken und Co. Eine Ausnahme bilden stark verschmutzte Textilien. 

Wer seine alten Kleider weiterhin im Restmüll entsorgt, riskiert, dass die Müllabfuhr den Behälter nicht leert.

Die AWIGO bietet ihren Kundinnen und Kunden stattdessen verschiedene Möglichkeiten, Altkleider zu entsorgen. Altkleidercontainer befinden sich auf den sechs Recyclinghöfe in Ankum, Dissen, Georgsmarienhütte, Melle, Ostercappeln und Wallenhorst sowie auf den 27 Grünplätzen im Landkreis Osnabrück.

Alle AWIGO-Entsorgungsstandorte sind auf www.awigo.de sowie in der AWIGO-App zu finden. Bei Fragen zum Thema steht das AWIGO-Service-Center gerne zur Verfügung, per E-Mail unter info@awigo.de und telefonisch unter (05401) 365555.

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