
Landkreis Osnabrück verhängt Bußgeld von 50.000 Euro gegen Bodenabbaufirma
Osnabrück. Harte Strafe für eine Firma im Nordkreis: Da sie wiederholt vorsätzlich mehr Sand abgebaut hat, als genehmigt worden war, hat der Fachdienst Umwelt des Landkreises Osnabrück nun ein Bußgeld von 50.000 Euro verhängt.
Erneute Überschreitung trotz vorheriger Strafe
Die Firma im nördlichen Landkreis Osnabrück hat den erlaubten Bereich nachweislich in extremem Maß und wiederholt überschritten. Auf einer Fläche von 23.000 Quadratmetern wurde Sand ohne Erlaubnis zu tief abgebaut. Trotz der Kenntnis über die Überschreitung, die ein Vermessungsbüro festgestellt hatte, und der Tatsache, dass bereits vor einigen Jahren wegen desselben Vergehens auf einem anderen Teil der Fläche ein Bußgeld von 10.000 Euro verhängt wurde, setzte die Firma den Abbau fort. Der Fachdienst Umwelt des Landkreises Osnabrück ahndete dieses vorsätzliche Fehlverhalten mit einem Bußgeld von 50.000 Euro.
Rechtmäßigkeit der Strafe bestätigt
Im Zuge eines Einspruchs überprüfte die Staatsanwaltschaft Osnabrück den Bußgeldbescheid. Sie bewertete das Bußgeld, das das zulässige Höchstmaß ausschöpfte, als rechtmäßig. Der Einspruch wurde mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft zurückgenommen, sodass der Bescheid nun rechtskräftig ist. Die Firma muss das Bußgeld sowie die entstandenen Kosten für das Verfahren und das Gericht bezahlen.
Kontrolle der Abbauflächen durch den Landkreis
Im Landkreis Osnabrück gibt es 70 sogenannte Bodenabbaustätten. Dabei handelt es sich um Flächen, auf denen nach einer Genehmigung durch den Fachdienst Umwelt des Landkreises Osnabrück Sand, Kies und Ton abgebaut werden dürfen. Vor der Genehmigung muss geprüft werden, welche Auswirkungen der Eingriff auf die Natur und auf schützenswerte Bereiche wie Boden, Grundwasser, den Schutz von Arten und die Gesundheit von Menschen hat. Entsprechende Konzepte zur Wiederherstellung gehören zum Verfahren. Die Genehmigung legt genau fest, auf welchen Flächen und bis zu welcher Tiefe der Abbau erfolgen darf.
Behördliche Maßnahmen bei Verstößen
Der Fachdienst Umwelt des Landkreis Osnabrück kontrolliert den Abbau, um sicherzustellen, dass die erlaubten Flächen nicht überschritten werden. Falls dies passiert, leitet die Behörde die notwendigen Schritte ein. Dazu gehört die Prüfung, ob eine nachträgliche Erlaubnis möglich ist, bis hin zur Anordnung, das Gebiet wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Außerdem kann es Maßnahmen wie Bußgelder geben.
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